Die Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Dabei können die Kosten mit dem eigenen Auto, dem Velo oder dem ÖV entstanden sein. Bei dem Abziehen der Fahrtkosten gilt es verschiedene Details zu beachten. Die Fahrtkosten sind nicht in jedem Fall anrechenbar und müssen festgelegte Anforderungen erfüllen. Zudem gilt ein Höchstbetrag der abziehbaren Beträge von CHF 3'000.